Aktuelle Nachrichten
Continental-News
Hintergrund
Ergebnisse
Teams
Fahrer
Live-Ticker
TV-Termine
Giro d'Italia
Tour de France
Deutschland Tour
Vuelta a Espana
Archiv
RSN-Archiv 1996-2007
Kleinanzeigen
Links
Vereinsdatenbank
Lexikon
WAP / PDA
Homepage-News
RSS-Feed
Radsport-Aktiv.de
Radsport-News.com
Mediadaten
Produktinformationen
Datenschutz
Kontakt / Impressum
Jeder Radfahrer hat einen Radweg zu benutzen, wenn dieser mit einem blauen Schilder als solcher ausgeschildert ist. Diese Schilder sind Gebotsschilder, d.h. man muss in allen drei Fällen diesen Weg benutzen. Diese Pflicht gilt ohne Ausnahme. Wer dagegen verstößt und sich erwischen lässt, wird mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt.
Bericht lesen
Unmittelbar vor Ort kann man also nichts tun. Wer den Radweg nicht benutzt, wird zur Kasse gebeten. Es gibt allerdings auch noch den beschwerlichen Rechtsweg. Eine Radwegebenutzungspflicht muss angeordnet sein, d.h. es muss eines der blauen Schilder aufgestellt werden. Das Aufstellen eines solchen Schildes ist in der Sprache der Juristen ein Verwaltungsakt, der anfechtbar ist. Allerdings: auch hier gibt es gleich wieder Probleme, Fallen und Hindernisse.
Bericht lesen
Valverde: Noch ein weiter Weg nach Paris (06.07.2008)
Am ersten Tag von 0 auf 100 (05.07.2008)
Schröder knapp am Bergtrikot vorbei (05.07.2008)