Profi-Radsport

Warum man nicht drumherum kommt

Die Radwegebenutzungspflicht

Jeder Radfahrer hat einen Radweg zu benutzen, wenn dieser mit einem blauen Schilder als solcher ausgeschildert ist. Diese Schilder sind Gebotsschilder, d.h. man muss in allen drei Fällen diesen Weg benutzen. Diese Pflicht gilt ohne Ausnahme. Wer dagegen verstößt und sich erwischen lässt, wird mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt.
Bericht lesen

Einspruch bei schlechten Radwegen

Was kann man gegen die Benutzungspflicht tun?

Unmittelbar vor Ort kann man also nichts tun. Wer den Radweg nicht benutzt, wird zur Kasse gebeten. Es gibt allerdings auch noch den beschwerlichen Rechtsweg. Eine Radwegebenutzungspflicht muss angeordnet sein, d.h. es muss eines der blauen Schilder aufgestellt werden. Das Aufstellen eines solchen Schildes ist in der Sprache der Juristen ein Verwaltungsakt, der anfechtbar ist. Allerdings: auch hier gibt es gleich wieder Probleme, Fallen und Hindernisse.
Bericht lesen