Zitat der Woche:
"Wir werden noch weiter um den Fortbestand des Teams kämpfen."
(Hans-Michael Holzcer, der noch keinen neuen Sponsor für sein Team gefunden hat)
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20.07.2001 - Frankfurt/Main (dpa) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) übernimmt ab dem 1. August den Strafenkatalog aus dem neuen Anti- Doping-Reglement des Weltverbandes (UCI), teilte der BDR mit. Für internationale Rennen und Rundfahrten gilt der Katalog bereits seit dem 1. Juli, spätestens zum neuen Jahr soll er von allen nationalen Verbänden übernommen werden.
Beim BDR erfolgte damit fünf Monate eher als vorgeschrieben eine Angleichung an den Strafenkatalog des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Grundsätzlich wird ein erstmaliger Verstoß mit einer Sperre von mindestens zwei Jahren geahndet. Ein zweiter Verstoß wird mit mindestens vier Jahren, maximal sogar mit einer lebenslangen Sperre bestraft. Die nachgewiesene Einnahme so genannter leichter Substanzen und Wirkstoffe, wie zum Beispiel Ephedrin, Pseudoephedrin oder Coffein, hat künftig eine Sperre zwischen einem und maximal sechs Monaten zur Folge.
Verurteilt werden können sowohl die positiv getesteten Fahrer wie bei Mittäterschaft auch alle anderen Inhaber einer UCI-Lizenz. Dazu gehören neben den Fahrern unter anderem Trainer, sportliche Leiter, Betreuer und Mechaniker.
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