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16.09.2003 - Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Sperre gegen den Bahnradfahrer Stefan Steinweg aus Böhl-Iggelheim aufgehoben. Das teilte der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) mit.
Der BDR hatte den Vierer-Olympiasieger von Barcelona 1992 für zwei Jahre gesperrt, nachdem er bei der Einreise nach Australien am 12. Februar dieses Jahres vom Zoll mit Testosteron-Steroiden und Ampullen mit Wachstumshormonen im Gepäck erwischt wurde.
Der BDR verhängte gemäß einer Aufforderung durch den Weltradsportverband (UCI) zusätzlich 2000 Schweizer Franken Geldstrafe gegen den Profi vom RC 1899 Friesenheim. «Wir sind sehr erstaunt, dass das Urteil nun aufgehoben wurde», sagte BDR-Generalsekretär Karsten Schütze. Der CAS begründet seinen Schritt damit, dass der 34-jährige Steinweg bei der Einreise nach Australien nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlizenz gewesen sein soll. Der BDR bestreitet das. «Herr Steinweg hat über den Landesverband beim BDR wenige Tage vor seiner Abreise nach Australien eine Lizenz beantragt, die ihm auch erteilt wurde», so Schütze. Steinweg hatte beim CAS Berufung gegen das BDR-Urteil eingelegt.
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