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Zitat der Woche:
"Ich habe mich verpflichtet, für den Besten zu fahren. "
(Lance Armstrong zu seinem Start bei der Tour de France 2009)
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05.08.2006 - Hamburg (dpa) - Bei allen Doping-Kontrollen wird eine A- und B- Probe genommen. Jeder positiv auf ein verbotenes Doping-Mittel getestete Sportler hat das Recht auf die Analyse einer B-Probe.
Dafür wird nach der Doping-Kontrolle eine bestimmte Menge des Urins eingefroren, damit es im Bedarfsfall im gleichen Labor noch einmal untersucht werden kann. Erst wenn die B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt, kann die Sportgerichtsbarkeit einsetzen.
Das ist auch der Grund, weshalb der positiv getestete amerikanische Sprinter Justin Gatlin seinen Start bei den US-Meisterschaften im Juni durchsetzen konnte: Die Gegenanalyse der Doping-Kontrolle von Ende April lag noch nicht vor.
Dass die B-Probe ein negatives Ergebnis ergibt, ist höchst selten, wie auch der Fall von Tour de France-Sieger Floyd Landis beweist. Es kann aber analytische Abweichungen zwischen A- und B-Probe geben, wenn das positive Ergebnis der A-Probe nur minimal über dem Grenzwert einer verbotenen Substanz liegt. Bei Testosteron ist ein maximales Verhältnis von 4:1 zu Epitestosteron erlaubt. Bei Landis betrug es 11:1.
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