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28.02.2007 - (sid) - Das Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hat das Doping-Verfahren gegen den letztjährigen deutschen Cross-Meister Johannes Sickmüller aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt.
Wie der BDR am Mittwoch mitteilte, reiche das vom Athleten angefertigte Steroidprofil als Grundlage für einen Indizienprozess nicht aus. Technische Fehler bei der Analyse könnten mangels einer Konformitätsüberprüfung der untersuchten Probe nicht ausgeschlossen werden.
Das BDR-Präsidium prüft nun, ob gegen das Urteil beim Bundesrechtsausschuss Revision eingelegt werden soll. Der BDR hatte das Verfahren eingeleitet, da Sickmüllers Urinprobe von den Querfeldeinmeisterschaften am 8. Januar 2006 in Hamburg offenbar verfälscht war. Der Verdacht lautete auf Manipulation mit Fremdurin.
Da der Rest der A-Probe sowie die B-Probe von dem untersuchenden Labor nach Ablauf der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden, war jedoch ein nachträglicher Abgleich mit dem Steroidprofil nicht mehr möglich.
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