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23.07.2007 - Lausanne (dpa/Ra) - Die Bonner Staatsanwaltschaft dürfte bald die Schweizer Bankunterlagen des unter Dopingverdacht stehenden Jan Ullrich in Händen halten. Das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht in Lausanne, hat sich mit einer Beschwerde Ullrichs gegen eine entsprechende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Thurgau zur Rechtshilfe für die deutsche Justiz nicht befasst, wie das Bundesgericht bestätigte.
Damit können die Thurgauer den deutschen Ermittlungsbehörden Unterlagen zu einem Konto Ullrichs übergeben, das er bei einer Bank in Kreuzlingen unterhielt. Die deutschen Behörden ermitteln gegen Ullrich und seinen Berater Rudy Pevenage. Das Bundesgericht hätte sich mit dem Fall nur befasst, wenn elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden wären oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufwiese. Dies sei nicht gegeben, erklärte das Gericht. Außerdem würden die vorgeworfenen Strafbestände auch in der Schweiz verfolgt. In diesen Fällen gilt das sonst strikte Schweizer Bankgeheimnis nicht.
Die deutschen Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit den Dopingvorwürfen gegen den Ex-Radrennfahrer. Es geht dabei um Zahlungen der Sponsoren, die sich gegen Doping vertraglich abgesichert hatten. Außerdem wird die Weitergabe der Dopingmittel von Pevenage an Ullrich verfolgt. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft kann nun auch ein weiteres deutsches Rechtshilfebegehren wieder aufnehmen. Dieses war im August 2006 eingegangen und zog eine Durchsuchung von Ullrichs Haus in Scherzingen nach sich. Dabei wird auch auch eine Blutprobe von Jan Ullrich gefordert. Dieses Rechtshilfebegehren war bisher blockiert, weil die Thurgauer Staatsanwaltschaft erst die Entscheidung des Bundesgerichts abwarten wollte. Wie das Verfahren nun weitergeht, war zunächst nicht klar.
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