Profi-Radsport

Lütticher Gericht "nicht zuständig"

Rückschlag für Kashechkin

28.11.2007 - (sid/dpa/Ra) - Der des Dopings überführte Andrej Kasheschkin muss bei seinem Kampf gegen die UCI eine Umleitung nehmen: Der Kasache soll seine Klage gegen den Weltverband an einem Gericht in der Schweiz verhandeln lassen. Dies entschied ein Gericht in Kasheschkins Wahlheimat Lüttich, das sich am Mittwoch aus "territorialen Gründen" als "nicht zuständig" für den Fall des Kasachen erklärte, der die generelle Zulässigkeit von Dopingtests auf den Prüfstand stellen will. Die Verhandlungen sollten im Land des UCI-Sitzes (Aigles/Schweiz) geführt werden.

Der 27-jährige Kasheschkin war bei einer Trainingskontrolle nach der Tour de France im Türkei-Urlaub des Blutdopings überführt worden. Die drohende Sperre von zwei Jahren will der ehemalige Astana-Fahrer nicht akzeptieren und nun stattdessen die Rechtmäßigkeit von unangemeldeten Dopingtests grundsätzlich klären lassen. Er behauptet, dass diese gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Der Richter in Lüttich wies Kasheschkin jedoch darauf hin, dass er mit der Unterschrift bei der Beantragung seiner Profilizenz zugestimmt habe, die Statuten und auch die Anti-Doping-Maßnahmen der UCI zu respektieren. Kashechkins Anwalt ist Luc Misson, der einst den Fußballer Jean-Marc Bosman vertrat und 1995 das "Bosman-Urteil" erwirkte.

Das Verfahren hat für großes Interesse gesorgt. Sollte Kasheschkin vor einem Gericht Recht bekommen, hätte dies weitreichende Folgen für den Anti-Doping-Kampf im gesamten Sport. Doping-Tests könnten möglicherweise nicht mehr in der Art und Weise stattfinden wie bisher.

«Es ist klar, dass wir im Kampf gegen Doping jede Menge von den Athleten verlangen. Die Informationen, jederzeit erreichbar zu sein für Kontrollen, Blutkontrollen, mögliche DNA-Tests, dazu die Frage der Beweisgewinnung und Beweisverwertung, aber jeder Profi wählt seinen Beruf frei aus und unterwirft sich damit auch bestimmten Regularien», hatte Thomas Bach, Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), schon vor Beginn der Verhandlung in Lüttich Anfang November gesagt.

Kasheschkins Anwalt hält die angewandten Maßnahmen bei Doping-Ermittlungen indes für «unverhältnismäßig» und hatte angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.