Profi-Radsport

Nach Verfahrenseinstellung gegen Jaksche

Bayerische Justizministerin: Sportbetrug muss bestraft werden

12.12.2007 - München (dpa/Ra) - Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den geständigen Dopingsünder Jörg Jaksche hat Bayerns Justizministerin Beate Merk Gesetzeslücken angeprangert. «Der Fall Jaksche zeigt nun endgültig: Das Gesetz ist nicht viel mehr als ein Placebo», erklärte die CSU-Politikerin in München in einer Mitteilung. Eine ernsthafte Bekämpfung des Dopings sei nicht möglich, da auch das erst Anfang November in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Dopings im Sport nicht den Tatbestand des Sportbetrugs enthalte. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hatte am Dienstag ihre strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Radsportler eingestellt.

Zur Begründung hatten Oberstaatsanwalt Ernst Metzger angeführt, Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb hätten nicht vorgelegen. Jaksche habe aber während seiner zehnjährigen Karriere als Profiradfahrer von 1997 bis 2006 «in verschiedenen Teams regelmäßig und systematisch verbotene Dopingmethoden» angewandt.

«Mit dem allgemeinen Betrugstatbestand kommt man nicht weiter, wenn man gegen Doping im Sport vorgehen will», erklärte Merk. Deshalb sei die Schaffung einer Strafvorschrift des Sportbetrugs überfällig. «Wer gedopt an Wettkämpfen teilnimmt, um daraus Profit zu schlagen, muss bestraft werden können.»