Profi-Radsport

Beide Seiten ziehen Einspruch zurück

Urteil gegen Sinkewitz rechtskräftig

06.03.2008 - (Ra/dpa/sid) - Der geständige Dopingsünder Patrick Sinkewitz hat das Urteil gegen ihn in vollem Umfang anerkannt und verzichtet auf eine Berufung. Das teilte der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) am Donnerstag auf seiner Website mit. Deshalb habe das Präsidium des BDR "trotz seiner Bedenken gegen Teile des Urteils" den weiteren Rechtsweg eingestellt. Mit der beiderseitigen Rücknahme der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

Zunächst hatten das Präsidium und Sinkewitz selbst beim Bundesrechtsausschuss des BDR Revision gegen das Urteil eingelegt. Das BDR-Sportgericht hatte Sinkewitz im November des Vorjahres wegen Testosteron-Dopings zu einer Einjahressperre bis zum 17. Juli 2008 und einer Geldstrafe in Höhe von 40 000 Euro verurteilt.

"Dies ist eine gute Lösung, weil sie die Rolle von Patrik als Kronzeuge würdigt", sagte Sinkewitz' Anwalt Lehner. "Die deshalb halbierte Regelsperre eröffnet ihm den baldigen Weg zurück in seinen Beruf. Damit dient sein Fall als Vorbild für andere. Er zeigt, dass sich aktive Mitarbeit an der Aufklärung lohnt. Darüber bin ich froh."

Der 27-jährige Sinkewitz, 2007 Sieger am Henninger Turm, war am 8. Juni bei einer unangemeldeten Kontrolle in den Pyrenäen mit einem extrem überhöhten Testosteron-Wert aufgefallen. Für Aufsehen sorgte er Anfang November mit seinem Geständnis, auch noch während der Tour 2006 mit Unterstützung der inzwischen entlassenen Mannschaftsärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid Eigenblutdoping betrieben zu haben.

Live-Ticker