Profi-Radsport

Paris-Nizza-Streit

UCI und ASO bestreiten Zuständigkeit des Sportgerichtshofs

06.03.2008 - Berlin (dpa/Ra) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS will sich zwar am 7. März mit dem Streit um die zwei Tage später startende Fernfahrt Paris-Nizza (9.-16. März) befassen und möglicherweise noch am selben Abend eine Entscheidung treffen. Dies kündigte CAS-Generalsekretär Mathieu Reeb an, nachdem die Vereinigung der ProTour-Teams (IPCT) die unabhängige Instanz in Lausanne angerufen hatte.

Der hatte laut einer Pressemitteilung eine Anhörung mit allen Parteien am Freitag angeboten. UCI und ASO hätten jedoch eine Teilnahme abgelehnt und die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes bestritten. Die ASO erklärte in einer Pressemeldung, dass es sich um einen Streit zwischen UCI auf der einen und Fahrern und Teams auf der anderen Seite handele und man sich davon nicht betroffen fühle. Die Ausführung des Rennens verlaufe korrekt, alle eingeladenen Teams sollten starten, hieß es weiter.

Der Weltverband dagegen droht Teams und Fahrern mit Sanktionen, sollten sie an Paris-Nizza teilnehmen: Sperren bis zu sechs Monaten, Geldstrafen, dem Ausschluss von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen und Verlust des Versicherungsschutzes.

Die ASO will die Fernfahrt unter der Aufsicht des französischen Verbandes und nach französischem Recht veranstalten. Die UCI beharrt dagegen darauf, das Rennen gemäß internationaler Regeln auszutragen.