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30.04.2008 - Düsseldorf (dpa) - Im Rechtsstreit zwischen Jan Ullrich und dem früheren Rennstall-Besitzer Günther Dahms zeichnet sich auch in der zweiten Runde ein Erfolg für den Ex-Radprofi ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) äußerte Zweifel an der Stichhaltigkeit von Dahms` Argumenten.
Der Ex-Manager des Coast-Teams, in dem Ullrich 2003 vier Monate lang beschäftigt war, will dem Sportler einen Großteil des Gehalts bis heute nicht zahlen. Er gehe davon aus, dass Ullrich zu Coast-Zeiten gedopt habe. Der illegaler Leistungssteigerung verdächtigte Ullrich, der sich in Düsseldorf durch seinen Anwalt vertreten ließ, hatte jede Doping-Verdächtigung immer wieder strikt zurückgewiesen. Im Prozess geht es um 340 000 Euro Gehalt plus Zinsen, zusammen etwa eine halbe Million.
Das Landgericht Duisburg hatte dem Kläger Ullrich bereits 2004 recht gegeben. Damals war Ulrich auch Schadenersatz zugesprochen worden. Auf diesen hat Ullrich mittlerweile verzichtet. Der Vorsitzende Richter sprach mit Blick auf die Doping-Vorwürfe zu Ullrichs Zeit beim Coast-Team von Vermutungen und Spekulationen. «Sie haben substanziell nichts vorgetragen», sagte er zu Dahms` Anwalt. Der Richter betonte: «Wir müssen eine hundertprozentige feste Überzeugung haben, dass es so war.» Das Gericht schlug eine Einigung auf eine Teilsumme vor. Dahms wollte jedoch kein Angebot abgeben.
Der Tour-de-France-Gewinner von 1997 und Olympiasieger von Sydney 2000 war nach einem positiven Doping-Test auf Amphetamine im Juni 2002 im Januar 2003 vom Team Telekom zu Coast gewechselt. Im Frühjahr 2003 wurde Coast wegen Zahlungsunfähigkeit vom Weltverband UCI gesperrt und musste später Insolvenz anmelden. Ullrich schloss sich dem Team Bianchi an und bestritt die Tour vor fünf Jahren mit dem italienischen Rennstall. Nach der Saison 2003 wechselte der inzwischen 34-jährige Wahlschweizer ins T-Mobile-Team, das sich von Ullrich vor dem Hintergrund der Doping-Verdächtigungen im Fall Fuentes im August 2006 wieder von ihm trennte.
Dahms forderte Einblick in die Ermittlungsakten des Bundeskriminalamts im Doping-Verfahren gegen Ulrich. Das Verfahren wird am 28. Mai fortgesetzt. Vor zwei Wochen hatte die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Ex-Radprofi wegen Betrugs zum Nachteil von Telekom gegen die Zahlung eines sechsstelligen Betrages eingestellt.
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