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01.05.2008 - Frankfurt/Main (dpa) - Die Mountainbike-Fahrer Manuel und Lado Fumic aus dem schwäbischen Kirchheim/Teck dürfen weiter auf eine Teilnahme an den Olympischen Spielen in Peking hoffen.
Vor dem Landgericht Frankfurt/Main wurde der Streit zwischen dem Brüderpaar und dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) um die dreimonatige Sperre wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) vorerst beigelegt.
Der BDR sagte den Sportlern zu, bis zur abschließenden Entscheidung des Verbandsgerichts an Rennen teilnehmen zu dürfen. «Das war aber auch schon vorher der Fall. Ich weiß nicht, warum beide jetzt so viel heiße Luft verbreiten», sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping in Frankfurt/Main.
Die Fumic-Brüder waren am 11. April vom BDR-Sportgericht verwarnt und mit der Sperre belegt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Das Verbandsgericht muss in zweiter Instanz entscheiden, ob eine Sperre rechtens ist. Einen Termin für die Verhandlung gibt es nach Aussage von Scharping noch nicht. «Ich denke aber, das wird zeitnah geschehen.»
Scharping wies allerdings noch einmal auf die bindenden Melderegeln der NADA hin. «Ich kann den Fumic-Brüdern nur raten, sich wie jeder Radsportler an diese Regeln zu halten, wenn sie ihre Olympia-Teilnahme unabhängig von der sportlichen Qualifikation nicht gefährden wollen.» Sollten die beiden Mountainbiker auch das Urteil des Revisionsverfahrens anfechten, käme als letzte Instanz der Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne in Betracht. Bevor dieser Rechtsweg nicht vollständig beschritten ist, dürfen die beiden Brüder wieder an Wettkämpfen teilnehmen, um ihren Leistungsnachweis für die Olympischen Spiele sicherzustellen.
«Ich würde bei diesem schönen Wetter auch lieber trainieren, als hier im Gerichtssaal zu sitzen», sagte Lado Fumic am Rande der Frankfurter Verhandlung vor der 3. Zivilkammer. Die Frage, ob er sich künftig strikter an die Meldevorgaben der NADA halten werde, ließ- Fumic offen. Er hatte seine Bedenken dagegen vor allem mit der Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte durch die NADA begründet. Diese Grundsatzfrage wurde in Frankfurt nicht erörtert.
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