Niermanns Saison auf Video
Rabobank-Profi Grischa Niermann erklärt, wie er sein Rad gegen den Winter wappnet. [weiter]
Aktuelle Nachrichten
Tour-Blog
Ergebnisse
Teams
Fahrer
Videos
Live-Ticker
TV-Termine
Giro d'Italia 2010
Tour de France 2010
Vuelta a España 2010
Archiv
Links
Radsport-Shop
Lexikon
Mobil / WAP / PDA
Homepage-News
RSS-Feed
Radsport-Aktiv.de
Radsport-News.com
Mediadaten
Produktinformationen
Datenschutz
Kontakt / Impressum
02.10.2008 - Rom (dpa/rsn) – Damit hatte Riccardo Ricco wohl nicht gerechnet: Das Gericht des Nationalen Italienischen Olympischen Komitees (CONI) hat den geständigen Italiener in Rom zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt. Die Anti-Doping-Kommission hatte lediglich eine Sperre von 20 Monaten gefordert, da der 25-jährige Giro-Zweite drei Tage nach seiner positiven Dopingkontrolle bei der diesjährigen Tour de France sein Vergehen zugegeben hatte. «Ich bin sehr enttäuscht und verbittert. Ich hatte mehr Verständnis erwartet», sagte Ricco nach der Urteilsverkündung in Rom.
Gleichzeitig betonte er jedoch: «Ich habe einen Fehler gemacht und dafür muss ich zurecht bezahlen.» Der zweifache Tour-Etappensieger war mit einem neuen Kontrollverfahren bei der Frankreich-Rundfahrt zweimal positiv auf das EPO-Präparat CERA getestet worden. Er verzichtete anschließend auf die B-Probe, übernahm die alleinige Verantwortung für sein Dopingvergehen und nannte den italienischen Mediziner Carlo Santuccione als seinen Dopinglieferanten. Sein Team Saunier Duval war nach Bekanntwerden des positiven Tests zur 12. Etappe nicht mehr angetreten und hatte außer Ricco auch dessen Landsmann Leonardo Piepoli entlassen.
Wegen seines Kontaktes zu Santuccione, der wegen früherer Dopingvergehen mit einem lebenslangen Berufsverbot im Radsport belegt ist, verschärfte das CONI-Gericht Riccos Sperre. Für sein Dopingvergehen erhielt er eine Sperre von eineinhalb Jahren, für die Konsultation Santucciones weitere sechs Monate. Ob Riccos Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen, blieb zunächst offen. Die Verteidiger wollten die schriftliche Begründung des Urteils abwarten.