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22.02.2001 - Berlin/Frankfurt (dpa) - Bis «Mitte März» will sich der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) nach Rechtsberatung entscheiden, wie er im Fall Kappes weiter vorgeht. Das erklärte Karsten Schütze, der stellvertretende BDR-Generalsekretär, nach Erhalt der zehnseitigen Urteilbegründung des Rechtsausschusses.
Dieses Gremium in München hatte den BDR-Einspruch gegen den Freispruch des in Köln ansässigen Radprofis Andreas Kappes als unzulässig erklärt. Damit wurde der Freispruch des Sportgerichts wegen eines Doping-Vergehens vom Juli 2000 de facto bestätigt. Der BDR erwägt trotzdem, juristisch weiter gegen Kappes vorzugehen.
BDR-Präsident Manfred Böhmer hatte sich für eine Bestrafung von Kappes, der in A- und B-Probe der Einnahme des muskelfördernden Anabolikums Nandrolon bei den deutschen Bahn-Meisterschaften im Juli 2000 überführt worden war, stark gemacht. Trotz der letztinstanzlichen Entscheidung will der Ende März aus dem Amt scheidende BDR-Chef in diesem Fall aktiv bleiben: «Wir werden juristisch prüfen lassen, wie und ob wir weiter dagegen vorgehen können und wie das Urteil zu Stande gekommen ist. Der Freispruch ist ein Fehlurteil, das den Doping-Kampf ad absurdum führt», hatte Böhmer erklärt.
Kappes, der den Doping-Fahndern schon ein Mal 1997 ins Netz gegangen war, hatte erklärt, ein in Deutschland erworbenes, verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel benutzt zu haben. Ohne sein Wissen hätte er auf diese Weise das auf der Doping-Liste stehende Nandrolon zu sich genommen.
«Der Bundesrechtsausschuss hat sich nicht mit dem Dopingverstoß befasst, sondern lediglich die Berechtigung des BDR-Präsidiums geprüft, gegen den Freispruch des Bundessportgerichts ein Rechtsmittel einzulegen. Dieser Anspruch wird verneint, wodurch die Entscheidung des Sportgerichts Bestand behält», erklärte Schütze.
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