Profi-Radsport

Lehner: Frist bis 11. Januar verlängert

CAS verschiebt Urteil im Fall Schumacher

17.12.2009 - Berlin (dpa) - Im Dopingfall Stefan Schumacher wird der Internationale Sportgerichtshof CAS in diesem Jahr kein Urteil mehr fällen. Nach Angaben von Schumachers Anwalt Michael Lehner wurde die Frist bis zum 11. Januar 2010 verlängert.

Der Sportrechtler aus Heidelberg mutmaßt, dass die Verschiebung zustande kam, weil "erheblicher Diskussionsbedarf" im Richterrat bestehe. Ein konkreter Zeitpunkt, wann das Urteil verkündet werde, stehe noch nicht fest, erklärte CAS-Sprecherin Katy Hogg auf dpa-Anfrage.

Nach der Anhörung Schumachers am 4. November in Lausanne vor dem CAS war ein Ende des Prozesses bis Mitte Dezember terminiert worden. Am 19. Februar hatte die Französische Anti-Doping-Agentur AFLD Schumacher wegen positiver A-Proben auf das Blutdoping-Mittel CERA gesperrt. Der Befund aus der Tour de France 2008 wurde in nachträglichen Kontrollen erbracht. Knapp einen Monat später bestätigte der Radsport-Weltverband UCI die AFLD-Sperre und erteilt ein weltweites Fahrverbot bis 21. Januar 2011. Danach rief Schumacher der Doping leugnet den CAS an.

Nach ebenfalls positiven CERA-Proben von den Olympischen Spielen in Peking 2008 annullierte das Internationale Olympische Komitee IOC im November Schumachers Olympia-Platzierungen. Auch dagegen zog der 28-jährige Schwabe, der seit jetzt 14 Monaten nicht mehr aktiv ist, vor den CAS.

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