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26.01.2010 - (sid/rsn) - Der Justiz-Marathon soll vor dem Schweizer Bundesgericht weitergehen, doch auf Stefan Schumacher kommen so oder so schwere Zeiten zu. Nach dem Urteil des internationalen Sportgerichtshofes CAS ist für den Schwaben beim Bund Deutscher Radfahrer (BDR) die Tür wohl für immer geschlossen. Vielmehr prüft der BDR, ebenso wie Schumachers frühere Gerolsteiner-Teamchef Hans Michael Holczer finanzielle Ansprüche geltend zu machen.
Das vorgezogene Ende der Sperre auf den 28. August 2010 war für Schumacher ("Ich bin unglaublich wütend") nur ein schwacher Trost. Der 28-Jährige ist gewillt, wie Pechstein den Gang vor das Schweizer Bundesgericht anzutreten. "Ich bin ein Kämpfer. Ich gehe zu 99 Prozent davon aus, dass ich vor das Bundesgericht ziehe", sagte Schumacher dem SID.
In den nächsten Tagen will er mit seinem Anwalt Michael Lehner die weitere Vorgehensweise absprechen. Der sieht durchaus Chancen für einen Erfolg: "Ich habe das Urteil überprüft. Es ist in einigen Dingen dünn und angreifbar. Es ist wahrscheinlich, dass Schumacher vor das Bundesgericht geht." Bis zum Ablauf der Sperre wird der WM-Dritte von 2007 aber kaum einen Richterspruch aus der Schweiz erhalten, und für die letzten zwei Monate der Saison 2010 ein Team zu finden, ist unwahrscheinlich.
Schumacher, der nach eigenen Angaben voll im Training steht, will spätestens 2011 wieder ins Renngeschehen eingreifen. Auf Einsätze für den Bund Deutscher Radfahrer darf er nicht mehr hoffen. "Das wäre ein absurder Gedanke", sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping. Vielmehr könnten auf Schumacher noch finanzielle Forderungen zukommen. "Die Juristen werden prüfen, ob wir Schadensersatzansprüche geltend machen", sagte Scharping.
Das könnte Schumacher auch durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) drohen, sollte auch das noch anhängige Verfahren vor dem CAS negativ ausfallen. "Erst wenn die Entscheidung zu den positiven Proben bei den Olympischen Spielen rechtskräftig ist, werden wir die Entsendungskosten zurückfordern und über weitere Sanktionen beraten", sagte DOSB-Sprecher Christian Klaue.
Ähnliche Überlegungen stellt auch Hans-Michael Holczer an, der sich mit Schumacher vor dem Arbeitsgericht Stuttgart auf eine Vertragsauflösung zum 15. Oktober 2008 geeinigt hatte. Da der Beginn der Sperre durch den CAS nun auf den 28. August zurückgesetzt wurde, könnte sich eine neue Situation ergeben. "Es geht um sechs Wochen. Ich werde mit meinem Anwalt darüber reden, ob es eine juristische Grundlage dafür gibt", sagte Holczer. Der Streitwert wären immerhin 75.000 Euro.
Ohnehin ist Holczer auf Schumacher nicht gut zu sprechen. "Bis zum 15. Januar sollte er Material im Wert von rund 6.000 Euro zurückgeben. Darauf warte ich bis heute. Das passt nicht in das Bild eines Unschuldigen", sagte Holczer, der über den CAS-Urteilsspruch verwundert war.
Der CAS setzte den Beginn der Sperre überraschenderweise auf den 28. August 2008 fest. Schumacher ist aber Ende September des gleichen Jahres noch bei der Straßen-WM in Varese gefahren.