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14.10.2008 - Berlin (dpa) - Der unter Dopingverdacht stehende Stefan Schumacher muss die Analyse der B-Probe bei der französischen Anti- Doping Agentur (AFLD) beantragen und seine Stellungnahme zunächst gegenüber der AFLD abgeben. Dazu hat der Nürtinger gemäß des französischen Sportrechts als im Ausland lebender Athlet eine Frist von zehn Tagen. Dies geht aus Unterlagen hervor, die sein Anwalt Michael Lehner dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) übergab.
Die Unterlagen waren Schumacher bereits am 07. Oktober von der Staatsanwaltschaft persönlich überreicht worden und dem BDR bisher nicht bekannt, teilte der Verband mit. Nach Rücksprache mit der AFLD, dem Weltradsport-Verband UCI und der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA wird der BDR nun auf die weiteren Ergebnisse der französischen Untersuchungen warten.
«Die Tour de France hat im Jahr 2008 nicht unter der Aufsicht der UCI und dem UCI-Reglement stattgefunden, sondern nach nationalem französischen Recht. Die AFLD wird nach Abschluss der Beweisaufnahme die Ergebnisse an uns weiterleiten. Danach werden die weiteren vorgesehenen Schritte vollzogen», erklärte BDR-Generalsekretär Martin Wolf.