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18.05.2007 - Bellinzona (dpa) - Ein Schweizer Kantonsgericht hat den Einspruch der Anwälte des Ex-Radprofis Jan Ullrich gegen ein Rechtshilfeverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Damit ist der Weg frei, in der Schweiz in Ullrichs Anwesen in Scherzingen bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Unterlagen an die wegen Betrugs ermittelnde deutsche Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Allerdings können die Anwälte des im Februar zurückgetreten Rad-Profis, der im Verdacht steht, illegal mit dem mutmaßlichen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes zusammengearbeitet zu haben, bis 26. Mai Einspruch vor dem Obersten Schweizer Gerichtshof einlegen. Davon ist auszugehen, so dass die Bonner Staatsanwaltschaft wahrscheinlich noch länger auf mögliche Bankunterlagen und anderes Material warten muss.
Das Kantonsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass gegen Ullrich wegen Betrugs ermittelt wird. Das Rechtshilfeersuchen umfasst auch in der Schweiz abgegebenes DNA-Material von Ullrich. Allerdings ist die Bonner Staatsanwalt bereits seit Anfang Februar selbst im Besitz einer Speichelprobe des Tour-de-France-Siegers von 1997. Sie diente inzwischen dazu, das bei Fuentes gelagerte und Ullrich zugeschriebene Blut in neun Beuteln - insgesamt 4,5 Liter - dem ehemaligen Kapitän des T-Mobile-Teams zuzurechnen.
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