Profi-Radsport

Herausgabe von Bankunterlagen

Schweizer Gericht lehnt Ullrich-Einspruch ab

23.07.2007 - (sid/Ra) - Das Schweizer Bundesstrafgericht hat den Einspruch Jan Ullrichs gegen Herausgabe der Bankunterlagen des ehemaligen Radprofis an die Staatsanwaltschaft Bonn abgewiesen. Man rechne nun mit der Zusendung der Papiere in den nächsten Tagen und werde dann an die Auswertung gehen, sagte Staatsanwalt Jörg Schindler.

Allerdings warte man auch noch auf die Freigabe der Unterlagen aus der in Ullrichs Villa in Scherzingen durchgeführen Hausdurchsuchung, bevor man die Ermittlungen möglichwerweise abschließen könne.

Die Prüfung der Bankunterlagen könnte zeigen, ob Ullrich Überweisungen an den Madrider Dopingarzt Eufemiano Fuentes vorgenommen hat.