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31.07.2005 - (sid) - Aufatmen bei Lance Armstrong: Es wird zu keiner Verleumdungsklage gegen den siebenmaligen Tour-de-France-Gewinner aus den USA kommen. Die Staatsanwaltschaft in Lucca lehnte am Samstag einen entsprechenden Antrag des italienischen Radprofis Filippo Simeoni ab.
Staatsanwalt Giuseppe Quattrocchi entschied, dass der Streitfall zwischen beiden Fahrern während eines Duells auf einer Tour-Etappe 2004 zum Sportgeschehen gehörte und kein öffentliches Interesse darstelle. Armstrong hatte Simeoni als Lügner in Dopingprozessen bezeichnet.
Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten schwelt schon länger, wegen einer Verbalattacke aus dem Jahre 2003 muss sich Armstrong vor einem französischen Gericht wegen Verleumdung verantworten. Der Beginn dieser Verhandlung wird für März 2006 erwartet.
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