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15.03.2007 - Madrid (dpa) - Jan Ullrich lässt nicht locker. Der frühere Radstar will nach einem Pressebericht verhindern, dass eine ihm zugerechnete Blutprobe von Spanien nach Deutschland geschickt wird.
Dazu habe der Ex-Profi nun sogar das spanische Verfassungsgericht eingeschaltet, berichtete die Madrider Zeitung «El País». Ullrichs Anwälte hätten eine Verfassungsklage gegen eine Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs erhoben, der vor drei Wochen grünes Licht für eine Überstellung der Blutbeutel an die Staatsanwaltschaft in Bonn gegeben hatte.
Die Blutkonserven waren von der spanischen Polizei im Mai 2006 bei dem mutmaßlichen Madrider Dopingarzt Eufemiano Fuentes sichergestellt worden. Damals hatten die Beamten mit der «Operación Puerto» (Operation Bergpass) einen der größten Dopingskandale in der Geschichte des Radsports aufgedeckt. Mehr als 50 Radprofis, darunter Ullrich, gerieten in Dopingverdacht. Der Olympiasieger von Sydney bestritt, mit Fuentes etwas zu tun gehabt zu haben.
Die Bonner Staatsanwaltschaft, die gegen Ullrich ermittelt, hatte auf der Grundlage eines deutsch-spanischen Rechtshilfeverfahrens eine Überstellung der Proben beantragt. Sie will durch einen Abgleich feststellen, ob das Blut vom Toursieger des Jahres 1997 stammt. Der Nationale Gerichtshof wies Ende Februar einen Einspruch von Ullrich gegen eine Übersendung der Blutbeutel nach Bonn zurück.
Die Anrufung des Verfassungsgerichts bedeutet für den 33-Jährigen nach Angaben von «El País» in jedem Fall einen Zeitgewinn. Die Verfassungsrichter müssten erst entscheiden, ob sie die Klage überhaupt zur Verhandlung zuließen, schrieb das Blatt. Wenn das Gericht die Klage für zulässig erkläre, könne Ullrich einen Eilantrag stellen, dass die Überstellung der Blutreserven bis zu einem endgültigen Urteil aufgeschoben werde.
Verfahren vor dem spanischen Verfassungsgericht nehmen normalerweise mehrere Jahre in Anspruch. Ullrichs Anwalt Peter-Michael Diestel wollte zu dem Zeitungsbericht nicht Stellung nehmen. «Aus verfahrenstechnischen Gründen kann ich dazu nichts sagen», betonte er. «Die Angelegenheit liegt in der Hand spanischer Anwälte.»
Die Madrider Staatsanwaltschaft legte derweil Berufung gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Dopingring um Fuentes ein. Die Behörde begründete dies damit, dass die Manipulation von Blutkonserven ein kriminelles Vergehen sei. Der Ermittlungsrichter Antonio Serrano hatte das Verfahren zu den Akten gelegt. Er wies darauf hin, dass Doping damals in Spanien kein Straftatbestand gewesen sei. Das neue spanische Dopinggesetz könne nicht rückwirkend angewandt werden.
Demgegenüber verlangte die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen fortgesetzt werden. Das aufbereitete Blut müsse rechtlich als ein «Arzneimittel» gewertet werden. Die Beschuldigten hätten sich eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig gemacht. Für Ullrich und die anderen verdächtigen Fahrer hatte die Einstellung der Ermittlungen keine Auswirkungen. Die spanische Justiz hatte nur gegen acht Ärzte und Funktionäre ermittelt, nicht aber gegen die Radprofis.
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