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"Ich habe mich verpflichtet, für den Besten zu fahren. "
(Lance Armstrong zu seinem Start bei der Tour de France 2009)
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06.05.2007 - Bonn (dpa) - Die Bonner Staatsanwaltschaft soll schon bald wichtige Ermittlungs-Dokumente im Fall Jan Ullrich aus der Schweiz erhalten.
Er rechne «täglich» mit einer Entscheidung des Schweizer Bundesstrafgerichts, die Rechtshilfe für zulässig zu erklären, sagte Hans-Ruedi Graf, Staatsanwalt des Schweizer Kantons Thurgau, in der ARD-Sportschau. «Die Bankunterlagen von Jan Ullrich könnten dann nach Deutschland gehen», erklärte Graf.
Die Ullrich-Anwälte hatten Einspruch gegen ein Rechtshilfe-Ersuchen der Bonner Staatsanwaltschaft, die wegen Betrugs gegen Ullrich ermittelt, eingelegt. Die Bonner Ermittler hatten die Überstellung von möglicherweise belastenden Dokumenten beantragt, die nach einer Hausdurchsuchung und Kontenüberprüfung bei Ullrich in der Schweiz sichergestellt worden waren. Ullrich war am 26. Februar zurückgetreten.
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