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17.10.2007 - (Ra) – Die Bonner Staatsanwaltschaft hält es unter bestimmten Bedingungen für möglich, das Ermittlungsverfahren gegen Jan Ullrich wegen Betrugs zu Lasten seines ehemaligen Arbeitgebers T-Mobile einzustellen. Das meldete der Bonner Generalanzeiger am Mittwoch.
Ullrich müsse sich das allerdings „verdienen“, wird Staatsanwalt Fred Apostel zitiert. Dazu zählt nach Auffassung Apostels die Zahlung einer Geldbuße, ein Dopinggeständnis sowie die Mitarbeit bei der Aufdeckung von Dopingnetzwerken. Im März habe Ullrichs Anwalt eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung lediglich einer Geldbuße gefordert. Apostel: „Das war uns damals und ist uns auch heute noch zu wenig."
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