BGH bestätigt Urteil des Frankfurter Landgerichts

Hohe Gefängnisstrafe für Jürgen Emig

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Jürgen Emig

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28.11.2009  |  (rsn) - Jürgen Emig, ehemaliger Sportchef des Hessischen Rundfunks und langjähriger Tour de France-Kommentator, muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof BGH bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das den 64-Jährigen im Oktober 2008 wegen Untreue und Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte.

Nach Auffassung des BGH sind auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks "Amtsträger" und können sich daher wie Beamte wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

Emig hatte als Leiter der HR-Sportredaktion zwischen 2001 und 2004 über eine Tarnfirma Sponsorengelder an seinem Arbeitgeber vorbei geschleust. Emig soll den HR um mindestens 285.000 Euro geschädigt haben.

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