Profi-Radsport

Sportgerichtsholf lehnt Einspruch des Vuelta-Siegers ab

Valverde: Nach CAS-Urteil rückt weltweite Sperre näher

Foto vergrößern16.03.2010 - (rsn/dpa) – Alejandro Valverde (Caisse d’Epargne) ist vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS mit seinem Einspruch gegen seine zweijährige Dopingsperre in Italien gescheitert. In seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung erkennt der CAS die Zuständigkeit des Internationalen Olympischen Komitees von Italien CONI an.

Valverde, der in diesem Jahr bereits die Mittelmeer-Rundfahrt gewonnen hat und zuletzt Zweiter bei Paris-Nizza war, bleibt damit bis zum 10. Mai 2011 für alle italienischen Rennen gesperrt und muss zudem damit rechnen, dass der Weltverband UCI demnächst die Sperre auf alle internationalen Rennen ausweiten wird.

Das CONI hatte eine Blutprobe des Vueltasiegers von 2009, die es während des Italien-Abstechers der Tour 2008 genommen hatte, mit Blutbeuteln abgeglichen, die vor vier Jahren beim Madrider Dopingarzt Eufemiano Fuentes gefunden worden waren, und dabei mittels DNA-Analyse nachweisen können, das der 29 Jahre alte Spanier zum Kundenkreis von Fuentes gehörte. Trotz dieser erdrückenden Indizien hatten sich der spanische Verband und sogar Sportminister Jaime Lissavetzky immer hinter Valverde gestellt. Der hatte in seiner Klage vor dem CAS die Zuständigkeit der Italiener bestritten.

“Nach ausgiebigem Studium der Beweggründe der CAS-Entscheidung wird die UCI mit allem Nachdruck die notwendigen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass diese Suspendierung auch international anwendbar ist“, erklärte die UCI in einer ersten Stellungnahme.

Um die Frage einer weltweiten Sperre geht es von Donnerstag an in einer viertägigen Anhörung vor dem CAS, in der es um die Klage des Weltverbandes UCI und der Welt-Anti- Doping-Agentur WADA gegen den spanischen Verband, der sich bisher weigert, ein Verfahren gegen Valverde zu eröffnen. Den Termin der Anhörung bestätigte am Dienstag eine CAS-Sprecherin der Deutschen Presse- Agentur dpa: „Am Donnerstag gibt es ein Hearing der Parteien.“

In einer Reaktion auf das Urteil deuteten Valverdes Anwälte an, Einspruch vor dem Schweizer Bundesgericht einzulegen. Sie stellten die Unparteilichkeit eines der drei Richter in Zweifel, da dieser bereits für die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA gearbeitet habe. In einer Stellungnahme hieß es am Nachmittag zudem, dass die Entscheidung des CAS die fundamentalen Rechte Valverdes verletzte, insbesondere das Recht auf einen fairen Prozess und das Recht auf Privatssphäre.