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21.06.2012 - Köln (dpa/rsn) - Das deutsche Sportschiedsgericht hat die Klage der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen Patrik Sinkewitz abgewiesen. Die NADA hatte beantragt, den 31-Jährigen lebenslang wegen angeblichen Dopings mit rekombinanten Wachstumshormonen (rHGH) zu sperren.
Laut Schiedsspruch wurde der Antrag abgewiesen, da der NADA der Nachweis nicht gelungen sei, dass Sinkewitz gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen habe. Die erforderliche wissenschaftliche Verlässlichkeit der in den hGH-Guidelines der WADA festgelegten Grenzwerte sei nicht ausreichend nachgewiesen worden. Die NADA will den Fall nun vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS bringen.
„Mit diesem Urteil sind wir nicht einverstanden. Insbesondere ist nicht geklärt worden, warum im Blut von Herrn Sinkewitz diese hohen Werte gemessen wurden. Deshalb gehen wir in die zweite Instanz zum CAS“, kündigte NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer an.
Sinkewitz war am 27. Februar 2011 bei einer Blutkontrolle positiv getestet und daraufhin suspendiert worden. Bereits im Juli 2010 war der Fuldaer des Dopings überführt und nach einem Geständnis für ein Jahr gesperrt worden. Als Wiederholungstäter würde ihm nun eine lebenslange Strafe drohen. Jetzt aber ist Sinkewitz von sofort an wieder startberechtigt.