Profi-Radsport

Dopingsperre endet aber schon im August 2010

CAS bestätigt Urteil gegen Schumacher

25.01.2010 - (sid) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die zweijährige Dopingsperre gegen Stefan Schumacher bestätigt. Der CAS wies den Einspruch des WM-Dritten von 2007 gegen die Sperre zurück, setzte aber das Ende der Sperre auf den 27. August 2010 zurück. Ursprünglich sollte das  Fahrverbot erst am 21. Januar 2011 enden. Das bestätigte Schumachers Anwalt Michael Lehner dem Sportinformationsdienst.

Damit hat der frühere Gerolsteiner-Profi nur noch die Möglichkeit, ähnlich wie Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. "Wir werden das Urteil analysieren und die Möglichkeit eines Einspruchs vor dem Schweizer Bundesgericht prüfen", sagte Lehner.

Schumacher war in Nachkontrollen zur Tour de France 2008 positiv auf den Epo-Nachfolger Cera getestet worden. Daraufhin hatte die französische Anti-Doping-Agentur AFLD den 28-Jährigen bis zum 21. Januar 2011 gesperrt, der Radsport-Weltverband UCI dehnte die Sperre weltweit aus. Der CAS legte nun den Beginn der Sperre auf den 28. August 2008 fest.


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