Französischer Ex-Präsident muss Haftstrafe antreten

Lappartient mit Solidaritätsadresse an “meinen Freund Sarkozy“

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UCI-Präsident David Lappartient | Foto: Cor Vos

22.10.2025  |  (rsn) – Immer wieder beschwört der organisierte Sport die Trennung von der Politik. Das geschieht meistens dann, wenn staatliche Stellen regulierend einzugreifen drohen oder allgemeine Kritik geübt wird – etwa in Sachen Doping oder Korruption oder wenn es um die Vergabe von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen an autokratische oder diktatorische Systeme geht.

Keine Ausnahme machte da bisher UCI-Präsident David Lappartient, der sich zuletzt im Rahmen der umstrittenen Straßen-WM im seit Jahrzehnten autokratisch regierten Ruanda geäußert und die Entscheidung des Radsportweltverbandes verteidigt hatte, Weltmeisterschaften in dem ostafrikaischen Staat austragen zu lassen. Auch im Fall der pro-palästinensischen Proteste bei der Vuelta a Espana hatte der Franzose die angebliche Neutralität des Sports beschworen.

Im Fall des kürzlich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten ehemaligen französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy meldete sich Lappartient nun aber mit einem durchaus als politische Botschaft zu verstehendem Statement zu Wort und stellte sich öffentlich hinter Sarkozy.

“Ich denke an diesem besonderen Tag mit warmem Herzen an meinen Freund Sarkozy“, schrieb er auf X. “Er ist ein großer Diener Frankreichs, des Landes, das er zutiefst liebt. Ich kann seine Energie, seinen Enthusiasmus und seinen Mut bezeugen. Er liebt die Menschen. Wir sehen uns bald auf dem Rad. Uns verbindet eine aufrichtige Freundschaft.“

Der 70-jährige Sarkozy war Ende September im Prozess um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" teilweise für schuldig und zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Von anderen Anklagepunkten wie Bestechlichkeit und der illegalen Wahlkampffinanzierung wurde er aber freigesprochen. Obwohl seine Anwälte Berufung eingelegt haben, musste der Politiker am 21. Oktober seine Haftstrafe antreten, weil die Richter eine sogenannte vorläufige Vollstreckung beschlossen.

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