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Rabobank-Profi Grischa Niermann erklärt, wie er sein Rad gegen den Winter wappnet. [weiter]
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12.01.2010 - (sid) - Im Fall Stefan Schumacher hat der internationale Sportgerichtshof CAS die Urteilsverkündung erneut verschoben. Nun soll am 25. Januar eine Entscheidung über die zweijährige Dopingsperre des früheren Gerolsteiner-Profis fallen.
Ursprünglich war ein Urteil für Mitte Dezember angekündigt, dann der 11. Januar avisiert worden. "So kann man mit einem Athleten nicht umgehen", sagte Schumachers Anwalt Michael Lehner dem SID. "Meine Vermutung ist, dass es innerhalb des Panels heftige Diskussionen um die Entscheidung gibt. Meiner Meinung nach fehlt eine Grundlage für eine Verurteilung. Es sind jede Menge Fehler passiert."
Schumacher hatte gegen seine Dopingsperre, die bis zum 21. Januar 2011 läuft, Einspruch eingelegt. Der 28 Jahrte alte Nürtinger war in Nachkontrollen zur Tour de France 2008 positiv auf den EPO-Nachfolger CERA getestet worden. Daraufhin hatte die französische Anti-Doping-Agentur AFLD Schumacher bis zum 21. Januar 2011 gesperrt, der Radsport-Weltverband UCI dehnte die Sperre weltweit aus.
Schumacher verwies bei seinem Einspruch auf angebliche Verfahrensfehler. Sein wichtigstes Argument war dabei die Tatsache, dass das Analyseverfahren erst am 31. Mai 2009 für zulässig erklärt worden war. Schumacher war aber bereits im Oktober vergangenen Jahres von der AFLD überführt worden. Auch Proben von den Olympischen Spielen in Peking, die ebenfalls positiv ausfielen, wurden vor dem Stichtag analysiert.