Profi-Radsport

Betrugsvorwurf

Schumacher-Prozess beginnt am 10. April

Foto vergrößern06.03.2013 - Stuttgart (dpa) - Stefan Schumacher muss sich vom 10. April an in einem Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem WM-Dritten von 2007 vor,  zwischen Juli und Oktober 2008 von seinem damaligen Team Gerolsteiner 150 000 Euro Gehalt erhalten zu haben, dabei aber gedopt gewesen zu sein. Das Verfahren ist laut Mitteilung vom Mittwoch auf acht Verhandlungstage angesetzt.

Schumacher, der inzwischen beim dänischen Drittligisten Christina Watches-Onfone fährt, war im Juli 2008 bei der Tour de France und danach bei den Olympischen Spielen in Peking die Einnahme des Blutdopingmittels CERA nachgewiesen worden. Als Folge war der 31-jährige Nürtinger vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bis 27. August 2010 gesperrt worden.

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