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29.04.2008 - Wiesbaden (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat nach einer Mitteilung des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) das Ermittlungsverfahren gegen den BDR-Vizepräsidenten Udo Sprenger eingestellt.
Gegen den Funktionär war wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der Untreue ermittelt worden. «Es besteht kein begründeter Tatverdacht mehr», habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung geschrieben, teilte der Radsportverband mit.
Ausgeschlossen werden könne anhand der durchgeführten Ermittlungen «ein systematisches Doping unter Mitwirkung des Beschuldigten Udo Sprenger oder eines anderen Mitgliedes der Teamleitung. Für die Existenz `schwarzer Kassen` haben sich keinerlei konkrete Hinweise ergeben. Das Ermittlungsverfahren gegen Udo Sprenger war daher einzustellen», hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte gegen den BDR- Vizepräsidenten ermittelt. Sprenger war am 25. Juni in einer ARD- Fernsehsendung durch einen anonymen Zeugen beschuldigt worden, in seiner Zeit als Teamchef der Mannschaft Nürnberger Versicherungen «schwarze Kassen für die Beschaffung von Doping-Mitteln geführt zu haben. Daraufhin hatte der BDR-Vizepräsident Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
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