Profi-Radsport

Ominöse Eidesstattliche Erklärung

ARD droht Klage von BDR-Vize Sprenger

02.05.2008 - Wiesbaden (dpa/rsn) - Udo Sprenger, Vizepräsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), prüft nach der Einstellung der Ermittlungen gegen ihn eine Klage gegen die ARD. Das sagte der 62-jährige Kriminalrat a.D. der Deutschen Presse-Agentur dpa und bestätigte damit einen Bericht der «Frankfurter Rundschau». «Zuerst prüfen meine Anwälte die Akten, dann sehen wir weiter», erklärte der BDR-Vize.

«Gibt es die von der ARD zitierte Eidesstattliche Erklärung des Belastungszeugen überhaupt? Wenn ja - dann liegt eine Falschaussage vor», begründete der Funktionär eine mögliche Klage. Sprenger war am 25. Juni in einer ARD-Fernsehsendung durch einen anonymen Zeugen beschuldigt worden, in seiner Zeit als Teamchef der Mannschaft Nürnberger Versicherungen «schwarze Kassen für die Beschaffung von Doping-Mitteln» geführt zu haben.

Gegen Sprenger war wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der Untreue ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat nach einer BDR-Mitteilung das Verfahren eingestellt. Wie der Verband mitteilte, habe die Behörde in ihrer Einstellungsverfügung damit begründet, dass kein begründeter Tatverdacht mehr bestehe.

Ausgeschlossen werden könne anhand der durchgeführten Ermittlungen «ein systematisches Doping unter Mitwirkung des Beschuldigten Udo Sprenger oder eines anderen Mitgliedes der Teamleitung. Für die Existenz schwarzer Kassen` haben sich keinerlei konkrete Hinweise ergeben. Das Ermittlungsverfahren gegen Udo Sprenger war daher einzustellen», hieß es.

Nach der Fernsehsendung hatte der BDR-Vize Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Inzwischen ist die Person, die die Vorwürfe öffentlich äußerte, laut Sprenger namentlich bekannt. Die ARD berief sich in der Sendung auf eine Eidesstattliche Erklärung ihres damals im Bild unkenntlich gemachten Kronzeugen. Auch BDR-Chef Scharping zweifelt die Existenz der Erklärung an. «Gab es die überhaupt?», fragte er in der «Frankfurter Rundschau».

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