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09.04.2009 - Paris (dpa) - Nach Auffassung der Französischen Anti-Doping-Agentur AFLD hat Lance Armstrong (Astana) bei einem am 17. März in den französischen Seealpen vorgenommenen Test gegen das Reglement verstoßen. Ob Armstrong wegen Behinderung der Kontroll-Prozedur bestraft würde, ließ die AFLD offen.
Der siebenfache Gewinner der Tour de France hatte den von der AFLD beauftragten Arzt 20 Minuten warten lassen, bevor er Urin-, Blut- und Haartests gestattete. Obwohl die genommenen Proben negativ waren, wäre die AFLD sanktionsberechtigt, wie sie nach Rücksprache mit dem Weltverband UCI in einer Pressemitteilung angab.
In einer Stellungnahme hatte Armstrong die Verzögerung mit eigenem Klärungsbedarf begründet. Er habe erst bei seinem Teamchef Johan Bruyneel und beim Weltverband UCI telefonisch klären müssen, ob die Kontrolle autorisiert sei. Danach habe der Test in "freundlicher Atmosphäre" stattgefunden, wie Armstrong mitteilte. Unmittelbar nach dem unangemeldeten AFLD-Besuch hatte sich der Texaner am 17. März via Twitter genervt beschwert, dass dies bereits die 24. unangemeldete Kontrolle gewesen sei, seit der Bekanntgabe seines Comebacks im vergangenen Oktober.
Die AFLD hat Armstrong, der im Juli bei der Tour de France an den Start gehen will, seit langem im Visier. Sie hatte ihn aufgefordert, eingefrorene Urinproben aus dem Jahr 1999 ein zweites Mal analysieren zu lassen. Armstrong lehnte ab und erhielt Rückendeckung von der UCI. 2005 hatte eine unmittelbar nach dem Ende der Tour de France vorgenommene Analyse in sechs Proben Armstrongs das Blutdopingmittel EPO nachgewiesen. Das blieb aber ohne juristische oder sportrechtliche Konsequenzen, weil eine laut Reglement notwendige B-Probe nicht vorlag.