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24.11.2008 - Wien (rsn/dpa) – Für die Rechtskommission der Österreichischen Anti-Doping-Agentur war der Fall schnell klar. Nach nur halbstündiger Beratung fällte das fünfköpfige Gremium im Fall des geständigen Österreichers Bernhard Kohl sein Urteil.
„Er hat uns keine Namen genannt, wer seine Hintermänner sind, damit war das Strafmaß klar“, begründete der Vorsitzende Gernot Schaar nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA die verhängte zweijährige Sperre. Enttäuscht vom Urteil zeigte sich Kohls Anwalt Siegfried Fröhlich. „Das Geständnis eines Sportlers zählt offenbar nicht, wenn dieser die gleiche Strafe erhält wie eine leugnende Marathonläuferin“ spielte Fröhlich auf die österreichische Leichtathletin Susanne Pumper an, die im Oktober 2008 wegen EPO-Dopings ebenfalls für zwei Jahre gesperrt worden war. Pumper bestreitet bis heute gedopt zu haben.
Mit der Nennung von Details über Dopingpraktiken hätte Kohl nach geltender Kronzeugenregelung eine Strafminderung erreichen können, so Schaar. Doch bei seinem Geständnis habe er nicht mehr gesagt, als durch den positiven Test ohnehin schon klar gewesen sei. Das Protokoll mit Kohls Aussage soll nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, die daraus vielleicht mit entsprechender Recherche Schlüsse auf Namen ziehen könnte. Fröhlich kritisierte Schaars Aussagen scharf. „Zu so einem Blödsinn gebe ich keine Stellungnahme ab“, sagte er auf Anfrage von Radsport News.
Für den österreichischen Radsportverband (ÖRV) hat sich der Fall Kohl erledigt. „Ich werde dem ÖRV-Vorstand empfehlen, dass wir uns von dem Sportler distanzieren“, sagte Generalsekretär Rudolf Massak. Zuvor hatte der Verband in Betracht gezogen, den 26-Jährigen als „Anti-Doping-Botschafter“ einzusetzen. „Nach diesem Verlauf der Verhandlung kann ich mir das nicht vorstellen“, sagte Massak. Kohl werde wohl noch mehrere Jahre damit beschäftigt sein, die durch diesen Dopingfall verursachten Trümmer aufzuräumen. „Zu so einem Unsinn fällt mir nichts mehr ein“, kommentierte Fröhlich die Aussagen Massaks.