Seit 1. Juni - E-Bikes und Fahrräder gleichgestellt

StVZO: Tagfahr-, Fern- und Bremslicht am Fahrrad nun zugelassen

Foto zu dem Text "StVZO: Tagfahr-, Fern- und Bremslicht am Fahrrad nun zugelassen"
| Foto: Sieber/Sportograph

06.06.2017  |  (rsn, ziv) - Am vergangenen Donnerstag (1. 6.) sind die Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu "Fahrradbeleuchtungseinrichtungen" (Radlicht im Amtsdeutsch) in Kraft getreten.

Durch die Veröffentlichung der „52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ am 31. Mai im Bundesgesetzblatt können die Änderungen nun angewendet werden.

Neben der rechtlichen Gleichstellung von Fahrrädern und "E-Bikes 25" (Pedelecs; mit und ohne Anfahrhilfe) wurden umfangreiche Änderungen an den Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung vorgenommen.

Ab sofort dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein.

Darüber hinaus sind Fahrtrichtungsanzeiger an mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau erlaubt, bei denen das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt ist.

Zudem wurden Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen.

„Der Zweirad-Industrie-Verband begrüßt die heute in Kraft getretenen Änderungen der StVZO. Die Anforderungen an die Fahrradbeleuchtungseinrichtungen wurden damit an den Stand der Technik angepasst. Die zusätzlichen Funktionen tragen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei, und steigern den Komfort der Radfahrenden" sagt Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV, zu den neuen Bestimmungen.

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