Kasache klagt gegen Kontrollsystem

Kashechkin: Dopingtests verletzen Menschenrechte

26.10.2007  |  (Ra) – Der des Dopings überführte Andrey Kashechkin sieht in Dopingtests eine Verletzung seiner Menschenrechte und ist nicht bereit, die ihm drohende zweijährige Sperre hinzunehmen. Der von seinem Astana-Team entlassene Kasache wird deshalb gegen die prinzipielle Zulässigkeit von Dopingtests klagen. Kashechkin, der bei einer Trainingskontrolle im August des Blutdopings überführt worden war, hat am 6. November eine Anhörung vor einem belgischen Gericht, in der es um die Frage geht, ob Sportbehörden überhaupt das Recht besitzen, Dopingkontrollen durchzuführen.

Laut der französischen Nachrichtenagentur AFP beruft sich Kashechkins Anwalt Luc Misson in seiner Klage auf den Artikel 8 der Erklärung der Menschenrechte. Der besagt, dass nur unter bestimmten Umständen staatliche Autoritäten in die Privatsphäre eines Menschen eingreifen dürfen. „Sportliche Autoritäten sind aber keine staatlichen Autoritäten“, so Misson. Das Sammeln von Blutproben sei bereits eine Verletzung der Menschenrechte, so der Anwalt, der bereits den Fußballer Jean-Marc Bosman im Rechtsstreit um Ablösesummen erfolgreich vertreten hatte, weiter. Das Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995 sicherte den Profifußballern das Recht zu, nach Ablauf ihres Vertrages ablösefrei den Verein wechseln zu dürfen.

Misson kündigte bereits an, notfalls durch alle Instanzen bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. „Wir werden in einer sehr guten Position sein“, sagte Misson, der sich zuversichtlich zeigte, eine für Kaschechkin günstige Grundsatzentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof erzwingen zu können. Misson: „Der Kashechkin-Fall könnte ähnliche Folgen haben wie einst das Bosman-Urteil.“

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