Verandas Willems-Crelan kämpft weiter

Van Aert könnte bei Wechsel nachträglich noch bestraft werden

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Cross-Weltmeister Wout Van Aert | Foto: Cor Vos

16.11.2018  |  (rsn) - Im Fall Wout Van Aert scheint doch noch nicht alles klar. Sein ehemaliges Team Verandas Willems-Crelan bezweifelt, dass der dreimalige Cross-Weltmeister Grünes Licht für den Wechsel zu einem anderen Team erhalten habe. Der 24-jährige Belgier hatte den Vertrag einseitig gekündigt, angeblich weil er die Fusion mit dem Zweitdivisionär Roompot-Nederlandse Loterij nicht mitmachen wollte.

"Die Nachricht von Van Aerts Anwalt ist unvollständig und irreführend", erklärteRudi Desmet, der Vertreter von Sniper Cycling, der Verwaltungsgesellschaft von Verandas Willems-Crelan auf Anfrage von cyclingnews.com. "Es ist kein grünes Licht. Es ist vielleicht ein gelbes Licht. Grundsätzlich besteht für jedes Team, das ihn übernehmen will, die Gefahr einer Disziplinarstrafe."

Das "Scheidungsverfahren" befindet sich seit dem letzten Monat vor einem belgischen Arbeitsgericht in der Phase der Beweiserhebung. Eine Lösung wird voraussichtlich erst im Oktober oder November nächsten Jahres erwartet. Zu diesem Zeitpunkt könnte Van Aert theoretisch eine vollständige WorldTour-Straßensaison absolviert haben. Allerdings können er, sein Agent und sein neues Team eventuell noch mit einer Geldstrafe von der UCI belegt werden, wenn die belgischen Gerichte zugunsten von Sniper entscheiden.

In den UCI-Bestimmungen steht, dass ein Team oder ein Arbeitgeber, der "einen Fahrer eines UCI WorldTeams oder eines anderen UCI Professional Continental-Teams ohne vorherige Zustimmung des abgebenden Arbeitgebers abwirbt", mit einer Geldstrafe geahndet wird. Wenn es sich um ein WorldTour-Team handelt, reicht die Geldbuße von 30.000 bis 500.000 Schweizer Frankren. Wenn es sich um ein ProKontinental-Team handelt, beträgt die Geldbuße von 30.000 bis 300.000 Schweizer Frankren. Das Reglement besagt auch, dass "einzelne Lizenzinhaber, die an solchen Praktiken beteiligt sind" mit einer Geldstrafe von 3.000 bis 50.000 CHF bestraft werden, wenn der Fahrer bei einem WorldTour-Team unterschreibt und bis zu 30.000 CHF, wenn es sich um ein ProConti-Team handelt.

Darüber hinaus müsse das neue Team dem alten Team eine Entschädigung zahlen, die der Höhe der Vergütung für die Vertragsdauer entspricht, mindestens aber sechs Monatsgehälter beträgt.

Van Aerts Rechtsanwälte glauben nicht, dass das Verfahren Folgen haben wird. "Wenn wir falsche Angeben gemacht hätten, könnten sie den Fall noch mal überprüfen. Wir sehen aber keinen Punkt, wo das geschehen ist", erklärte Van Aerts Anwalt Steenbrugge gegenüber cyclingnews.com. "Die Entscheidung war sehr klar und es gibt keinen Zweifel an der Zukunft von Wout Van Aert."

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