Mainzer Sportrechtler widerspricht UCI

Fröhlich: "Kein Grund, Valverde nicht zu sperren"

Foto zu dem Text "Fröhlich:

Siegfried Fröhlich

24.09.2009  |  (rsn) – Alejandro Valverde darf im WM-Straßenrennen starten, obwohl er in Italien für zwei Jahre gesperrt ist. Auch der Weltverband UCI ist davon überzeugt, dass der Spanier Kunde des Madrider Dopingarztes Eufemiano Fuentes gewesen ist, sieht aber nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, Valverde von einem Start in Mendrisio abzuhalten – mit der Begründung, erst einen Urteilsspruch des Internationalen Gerichtshofes CAS abwarten zu müssen.

Radsport News hat bei Anwalt Siegfried Fröhlich, Mainzer Sportrechtler und Rechtsbeistand des zu einer zweijährigen Dopingsperre verurteilten Bernhard Kohl, nachgefragt, was es mit der Argumentationslinie des Weltverbandes auf sich hat.

„Wäre Valverde positiv getestet worden, wäre es einfach gewesen, denn in diesem Fall hätte man ihn ohne Probleme aus dem Rennbetrieb nehmen können“, so Fröhlich. „Wird ein Sportler aufgrund einer positiven Probe von einem Nationalen Verband gesperrt, muss die UCI die Sperre übernehmen - der entsprechende Passus des Anti-Doping-Reglements der UCI ist klar geregelt und erlaubt kein Ermessen.“

Der WADA-Code unterscheidet allerdings zwischen einer Sperre, die aufgrund einer positiven Probe erfolgt und einer, die auf Indizien beruht. Im letzten Fall hätte die UCI Valverde bis zum Urteilsspruch des CONI suspendieren können – was sie aber nicht getan hat.

In einigen Ländern werden Dopingverfahren aber nicht durch die Verbände durchgeführt, sondern von anderen Institutionen, wie etwa der Anti-Doping-Agentur AFLD in Frankreich oder dem Italienische Olympische Komitee (CONI) in Italien. Das CONI ist nicht Mitglied der UCI, sondern des Internationalen Olympischen Komitees (IOC).

„In einem solchen Fall, so heißt es in Absatz zwei des einschlägigen Passus, kann die Sperre übernommen werden. Es liegt also im Ermessenspielraum der UCI, ob sie die Sperre des CONI übernimmt“, erklärte Fröhlich, dessen Fazit eindeutig ist: „Rein rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, weshalb die UCI die vom CONI ausgesprochene Sperre nicht übernehmen und weltweit ausdehnen könnte. Im Fall von Stefan Schumacher hat sie das Urteil der AFLD sofort vollzogen. “

RADRENNEN HEUTE

    Radrennen Männer

  • Tour de Maurice (2.2, 000)
  • Tour of Szeklerland (2.2, ROU)
  • Czech Tour (2.1, CZE)
  • PostNord Tour of Denmark (2.Pro, DEN)