Erhöhung der Buß- und Verwarnungsgelder bei Verstößen im Straßenverkehr

04.02.2000  |  Für einzelne Verstöße im Straßenverkehr werden die Regelsanktionen des Bußgeldkataloges und des Verwarnungsgeldkataloges verschärft. Zwei Entwürfe der Bundesregierung und Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat der Bundesrat heute gebilligt. Kernpunkte bilden die Sanktionsverschärfung für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen und die leichte Anhebung der Verwarnungsgelder für Radfahrer.

Die Regelsätze bei Radfahrerverstößen werden zukünftig von 10 auf 20 DM angehoben und einige besonders risikobehaftete Ordnungswidrigkeiten von Radlern mit höheren Verwarnungsgeldern belegt. Letzteres gilt z.B. für das unzulässige Einfahren in eine Einbahnstraße in der falschen Richtung, das an der betreffenden Stelle für die Radfahrer gerade nicht zugelassen worden ist. Außerdem werden künftig auch bei Radfahrern, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder sogar geschädigt haben, einige Sanktionen im Vergleich zum folgenlosen Verstoß verschärft. Dieses Prinzip der Sanktionserhöhung bei Folgeneintritt ist für Kraftfahrzeugführer seit Jahren geltendes Recht. Die neuen Buß- und Verwarnungsgelder werden voraussichtlich am 1. Mai 2000 in Kraft treten. Quelle: Verkehrsministerium

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