WADA-Bericht veröffentlicht

Darum darf Hamilton Olympia-Gold behalten

Von Matthias Seng

08.11.2004  |  Ein Bericht der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) über die bei den Olympischen Spielen in Athen angewandten Anti-Doping-Maßnamen beleuchtet auch die Ereignisse, die es Tyler Hamilton ermöglichten, dass er seine Goldmedaille im Einzelzeitfahren behalten durfte, obwohl er positiv auf Blutdoping getestet worden war. Die A-Probe des Amerikaners war positiv ausgefallen, während die B-Probe eingefroren wurde und deshalb nicht mehr nachträglich analysiert werden konnte. Nach den Bestimmungen der WADA und des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) müssen aber beide Proben positiv sein, um einen Athleten des Dopings überführen zu können.

Obwohl Hamilton einen Monat später bei der Spanien-Rundfahrt sowohl in der A- als auch in der B-Probe positiv getestet wurde, bezieht sich der WADA-Bericht nur auf den Test bei den Olympischen Spielen. Demnach wurde der Test am 19. August vom Athener Doping-Kontroll-Labor (DCL) analysiert. Im abschließenden Bericht, unterzeichnet vom Direktor des Laboratoriums, wurde die A-Probe negativ deklariert, aber mit dem Hinweis versehen, dass Verdacht auf eine Blut-Transfusion bestünde. Darüber wurde der Medizinische Direktor des IOC informiert, der entschied, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb wurde die B-Probe eingefroren und der Fall Hamilton hätte an dieser Stelle sein Ende gefunden, wenn nicht der Wissenschaftliche Direktor der WADA miteinbezogen worden wäre.

Nach einer Diskussion zwischen den beiden Direktoren der IOC und der WADA sowie Jaques Rogge, dem IOC-Präsidenten, wurde der Fall nochmals von einer Gruppe externer Experten zwischen dem 9. und dem 16. September untersucht. In Folge dieser nachträglichen Überprüfung wurde die A-Probe doch für positiv erklärt. Tyler Hamilton wurde noch am gleichen Tag darüber informiert, dazu erhielt er die Möglichkeit, die B-Probe in Lausanne analysieren zu lassen. In der eingefrorenen Probe gab es aber nicht mehr genügend rote Blutzellen für die Analyse. Nachdem klar war, dass die B-Probe wertlos war, entschied sich das IOC am 21. September, keine Maßnahmen gegen Hamilton zu ergreifen.

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