Sportministerium

Armstrong kann Gegenprobe beantragen

Von Matthias Seng

27.09.2005  |  Lance Armstrong kann eine Gegenprobe zu seinen in einem Pariser Labor untersuchten, EPO-positiven Urinproben von der Tour 1999 beantragen. Das hat die Sportdirektorin im französischen Sportministerium, Dominique Laurent, in einem Interview während einer Konferenz der europäischen Sportministerien in Liverpool am 21. September gesagt. Nach einer Meldung des Internetdienstes cyclingnews.com bestritt Laurent die Auffassung einiger Offizieller, wonach ein Labor bereits getestete Urinproben eines Athleten ohne dessen Zustimmung nicht nochmals untersuchen könne.

„Das Labor ist nicht verpflichtet, die Fahrer um ihre Erlaubnis zu fragen“, sagte Laurent. „Es kann Urinproben auf eigene Initiative hin untersuchen, weil die Proben, einmal getestet, nicht mehr länger Eigentum des Fahrers sind.“

Laurent bestritt darüber hinaus, dass das ihr Ministerium den Auftrag gegeben haben die Tests von der Tour 1999 nochmals zu untersuchen. „Es war die Welt-Antidopingagentur WADA. Sie fragte bei dem Labor um eine neue Untersuchung an, um den Dopingtest zu verbessern. Das Ministerium finanziert die Antidoping-Forschung mit rund 20 Millionen Euro im Jahr, aber wir sind nicht befugt, über die Art und Weise des Forschung zu entscheiden.“

Lance Armstrong hatte in seiner Reaktion auf die Veröffentlichung seiner positiven Dopingtests behauptet, dass er nicht die Möglichkeit hätte, eine Gegenprobe anzufordern und damit seine Unschuld zu beweisen. Auch dazu äußerte sich die Laurent eindeutig: „Es ist noch genug Urin für eine weitere Untersuchung übrig. Wenn Lance Armstrong ein Gegengutachten haben will, kann er das haben. Wir haben das der UCI vergangene Woche auch schriftlich mitgeteilt. Armstrong kann seine Unschuld beweisen.“

(Quelle: cyclingnews.com)

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