Fall Ullrich

Strafverfahren gegen Fuentes auch in Deutschland?

23.02.2007  |  (Ra) - Die juristischen Auseinandersetzungen um Jan Ullrich treten in eine neue Runde ein. Am Montag, dem Tag von Ullrichs Pressekonferenz, wird sein Anwalt Johannes Schwenn in Bonn mit den dortigen Staatsanwälten über das laufende Ermittlungsverfahren gegen den Toursieger von 1997 sprechen.

Ullrichs Anwälte hatten in Spanien erfolgreich Rechtsmittel gegen das Rechtshilfeersuchen der Bonner Staatsanwaltschaft eingelegt, die versucht hatte, auf diesem Weg an die Ullrich zugeschriebenen Blutbeutel zu gelangen. Mit deren Zuhilfenahme sollte ein DNA-Abgleich vorgenommen werden.

Nach Auffassung von Ullrichs Anwälten ist „die Nutzung der Ermittlungen gegen die spanischen Ärzte zu verfahrensfremden Zwecken skandalöser Ausdruck ungehemmter Behördenwillkür", wie Rechtsanwalt Dr. Ulrich Theune auf Ullrichs Homepage zitiert wird. Die Berichte der spanischen Guardia Civil seien „eine bunte Mischung aus haltlosen Behauptungen, Mutmaßungen und Verdächtigungen. Sie sind rechtswidrig erstellt, rechtswidrig verbreitet und bewusst verfälschend interpretiert worden.“ Tatsächlich laufen gegen mehrere Guardia-Civil-Beamte in Spanien Ermittlungsverfahren wegen der Verfälschung von Beweismitteln.

Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, diskutieren die Bonner Strafverfolger allerdings, ob gegen den im Zentrum des spanischen Blutdopingskandals stehenden Arzt Eufemiano Fuentes in Deutschland ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug eingeleitet werden kann. Bisher ist Fuentes im Betrugsverfahren gegen Ullrich nur Zeuge und kann deshalb vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

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