Belgischer Senator geht in Berufung

1 Euro Schadenersatz für Quick Step-Duo Levefere und Boonen

18.12.2007  |  (Ra) – Ob sich Patrik Lefevere und Tom Boonen über diesen juristischen Sieg freuen werden? Ein Zivilgericht in Brügge hat den belgischen Senator Jean-Marie Dedecker in erster Instanz zur symbolischen Zahlung von einem Euro Schadenersatz an den Quick Step-Teamchef und seinen Topfahrer verurteilt.

Die beiden Belgier hatten gegen ihren Landsmann einen Verleumdungsprozess angestrengt, nachdem dieser im September 2006 öffentlich behauptet hatte, dass drei belgische Spitzenfahrer eine „Dopingkur“ in Italien absolviert hätten. Namen hatte Dedecker nicht genannt.

Wie die Presseagentur Belga meldete, war das Gericht der Ansicht, dass Dedecker "unvorsichtig" gewesen sei, als er seine Behauptungen aufstellte. Der Senator, der den Umgang mit den Medien gewöhnt sei, hätte wissen müssen, dass einige Fahrer zu Unrecht unter Verdacht hätten geraten können. Die Rede- und Meinungsfreiheit erlaube aber nicht, Beschuldigungen vorzubringen, ohne Beweise dafür anzutreten. Lefevere und Boonen hatten sich angegriffen gefühlt und Dedecker auf jeweils 25.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Da die beiden Quick Step-Akteure nach Auffassung des Gerichts aber nicht hatten nachweisen können, dass ihnen durch die Behauptungen Dedeckers finanzielle Schäden wie aufgelöste Verträge oder reduziertes Gehalt entstanden seien, wurde gegen Dedecker nur eine symbolische Strafe ausgesprochen.

Dedecker kündigte gegen das Urteil bereits Berufung an. Ziel des Verfahrens sei es, ihn zum Schweigen zu bringen. Er halte es für inakzeptabel, dass sein Recht zu sprechen mit Füßen getreten werde.

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