Kein Verstoß gegen Arzneimittelgesetzt

Staatsanwaltschaft Erfurt stellt Verfahren gegen Franke ein

11.07.2012  |  (rsn) - Die Staatsanwaltschaft in Erfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen den Sportmediziner Andreas Franke wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingestellt. Das teilte die Behörde am Mittwoch in einer Presseerklärung bekannt.

Der Mediziner hatte Sportlern – darunter auch Radprofis – am Olympiastützpunkt Thüringen kleine Mengen Blut entnommen, es mit UV-Licht bestrahlt und sofort wieder in den Körper der Athleten zurück geleitet. Franke hatte das Verfahren als Methode zur Grippe-Behandlung erklärt. Die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA sieht darin ein verbotenes Verfahren.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt kam nach monatelangen Ermittlungen jetzt zu dem Schluss, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe.

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