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23.07.2013 | (rsn) – In der „Causa Erfurt“ hat der Internationale Sportgerichtshof CAS einen namentlich nicht genannten deutschen Radsportler vom Dopingvorwurf freigesprochen. Der CAS entschied in dem Ende 2012 von der deutschen Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) angestrengten Verfahren, dass es sich bei der vom Sportmediziner Andreas Franke vorgenommenen „UV-Behandlung von Blut mit anschließender Reinjektion nicht um eine verbotene Methode gemäß der zum damaligen Zeitpunkt geltenden WADA-Verbotsliste handelt“, wie die NADA auf ihrer Website schreibt.
Nachdem im vergangenen Jahr das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) zugunsten des Radsportlers entschieden hatte, zog die NADA vor den Obersten Sportgerichtshof. Der kam nun zu dem Schluss, dass das WADA-Reglement vor dem 1. Januar 2011 die Entnahme von Blut, UV-Behandlung und anschließender Rückführung nicht vebot und der Athlet weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte in der Angelegenheit bereits vor einem Jahr ein Ermittlungsverfahren gegen Franke eingestellt, der beim Olympiastützpunkt in der thüringischen Landeshauptstadt angestellt war.
Franke war vorgeworfen worfen, insgesamt rund 30 Sportlern Blut entnommen, mit UV-Licht behandelt und zu Dopingzwecken wieder den Sportler zugeführt zu haben. Ein „zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport (sei) aber nicht nachweisbar", begründete die Staatsanwaltschaft damals ihre Entscheidung.
Die NADA will nun „eingehend“ prüfen, „ob sie nach dem Urteil des CAS weitere Verfahren in der ‚Causa Erfurt’ einleiten wird, hieß es auf der Internetseite. Die Thüringer Allgemeine zitierte NADA-Vorstand Lars Mortsiefer heute in ihrer Online-Ausgabe allerdings mit den Worten: „Es ist weit mehr als eine Einzelfall-Entscheidung. Es gibt jetzt eine klare Sicht auf die Dinge. Wir wollten Klarheit und Transparenz. Diese sind damit jetzt gegeben."