Texaner muss nicht unter Eid aussagen

Armstrong und Versicherung einigen sich außergerichtlich

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Lance Arsmtrong | Foto: ROTH

21.11.2013  |  (rsn) - Lance Armstrong hat mit der Acceptance Insurance Company auf eine außergerichtliche Einigung erzielt. Damit vermeidet der Texaner, sich vor Gericht unter Eid zum systematischen Doping beim damaligen US Postal-Team erklären zu müssen. Die US-Versicherungsgesellschaft hatte Armstrong auf Rückzahlung von insgesamt drei Millionen Dollar verklagt, weil der bei seinen Tour de France-Siegen gedopt gewesen war. Diese Summe hatte die Versicherung als Prämie für die ersten drei von insgesamt sieben Tour-Triumphen an Armstrong gezahlt.

Nur wenige Stunden vor dem Gerichtstermin in dessen Heimatstadt Austin einigten sich beide Seiten. Armstrongs Anwalt Anwalt Tim Herman wurde von USA Today mit den Worten zitiert, dass der Fall „zur beiderseitigen Zufriedenheit der Parteien gelöst“ worden sei. Der 42-Jährige wird zumindest die von der Versicherung eingeforderten drei Millionen Dollar zurückzahlen müssen.

Noch im Frühjahr hatten Armstrongs Anwälte versucht, die Klage mit der Begründung zurückweisen zu lassen, dass die Verjährungsfrist bereits im Jahr 2011 abgelaufen sei. Das zuständige Gericht befand aber, dass diese erst mit Armstrongs öffentlichem Dopinggeständnis Anfang 2013 einsetzte.

Der einstige Superstar des Radsports sieht sich im Zusammenhang mit seinem Dopinggeständnis noch mit weiteren Gerichtsverfahren konfrontiert, darunter ist auch eine Klage seines früheren Teamkollegen Floyd Landis, der sich das US-Justizministerium angeschlossen hat.

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