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26.03.2015 | (rsn) – Das Bundeskabinett hat bei seiner Sitzung am Mittwoch den von Justizminister Heiko Maas eingebrachten Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem für Selbstdoping und den Besitz von leistungssteigernden Mittel Geldstrafen und Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren vor.
„In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist. Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis“, kommentierte Maas (SPD) in einer Mitteilung seines Ministeriums den Beschluss“, unterstrich der SPD-Politiker.
Das, das noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden muss, wird nur auf die rund 7.000 deutschen Spitzenathleten angewendet, die im Testpool des nationalen Doping-Kontrollsystems geführt werden oder die mit ihrem Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen, wie es heißt. Nicht betroffen sind dagegen Freizeitsportler.
Kritik kam erneut vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der in der Vergangenheit zu den schärfsten Gegnern eines Anti-Doping-Gesetzes zählte. Der DOSB meldete seine Bedenken vor allem zum Straftatbestand des Selbstdopings an und befürchtet, dass mit dem Gesetz die Sportgerichtsbarkeit ausgehebelt wird.