Biologischer Pass nicht mehr unanfechtbar

Decathlon – AG2R entlässt Bonnamour nach “Anomalien“

Von Sebastian Lindner

Foto zu dem Text "Decathlon – AG2R entlässt Bonnamour nach “Anomalien“"
Franck Bonnamour wurde mittlerweile von Decathlon - AG2R entlassen. | Foto: Cor Vos

27.03.2024  |  (rsn) – Franck Bonnamour ist seit dem 25. März arbeitslos. Zunächst hatte der Franzose über die sozialen Netzwerke selbst mitgeteilt, dass er von Decathlon – AG2R La Mondiale “mit sofortiger Wirkung“ entlassen wurde. Einen Tag später versendete das Team einen Dreizeiler, in dem es diese Meldung bestätigte.

Bonnamour war bereits am 5. Februar dieses Jahres durch die UCI suspendiert worden, nachdem der Weltverband bekanntgegeben hatte, dass im Biologischen Pass des Franzosen unerklärliche Anomalien aufgetaucht waren. Was genau sich in den letzten anderthalb Monaten geändert hat, dass Decathlon nun zu dieser Maßnahme griff, ist unklar. Die UCI verzichtet anhand des laufenden Verfahrens auf Kommentare.

Nur Bonnamour spricht. "Ich habe nie auf verbotene Produkte zurückgegriffen oder Blutmanipulationen vorgenommen", erklärte der 28-Jährige, der 2021 als kämpferischster Fahrer der Tour de France ausgezeichnet worden war. Damals fuhr er noch für das Team B&B Hotels. Aus jener Zeit, also bevor Bonnamour 2023 zu AG2R wechselte, sollen auch die Unregelmäßigkeiten stammen. Bonnamour erklärte, jederzeit “ehrlich, rechtschaffen und sauber gewesen“ zu sein und daher nicht des Betrugs beschuldigt werden zu können. "Ich habe mich immer den Dopingkontrollen unterzogen, die dieser Sport seit Jahren von mir verlangt.“

Fall Salas zeigt: Biologischer Pass nicht mehr unanfechtbar

Nun wolle er mit Anwälten und Wissenschaftlern an seiner Verteidigung arbeiten. Dass der Biologische Pass vor Gericht nicht mehr unanfechtbar ist, zeigt der Fall des Spaniers Ibai Salas. Der frühere Profi von Burgos- - BH wurde bereits 2018 für mehrere Jahre von der spanischen Anti-Doping Agentur gesperrt. Auch wenn der heute 32-Jährige seine Karriere längst beendet hat – abgeschlossen ist der Fall längst noch nicht.

Denn spanische Gerichte befanden – ganz zum Unbehagen der WADA – dass der indirekte Nachweis auf Doping, der durch den Biologischen Pass erbracht werde, nicht ausreiche, um einen Sportler zu sperren. Nach mehreren Berufungen hatte der Fall kürzlich die höchsten spanischen Gerichte erreicht, die diese Auffassung bestätigten. Anfang März verklagte Salas die spanische Anti-Doping Agentur auf 310.000 Euro Schadensersatz. Ausgang offen.

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