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02.06.2006 | Jetzt ist es also offiziell, von höchster UCI-Stelle abgesegnet: Es gibt keinen Beweis dafür, dass der siebenfache Toursieger Lance Armstrong 1999 bei seiner ersten Triumphfahrt in Gelb gedopt gewesen ist. Eine vom Internationalen Radsportverband einberufene Kommission unter Leitung des holländischen Rechtsanwalts Emile Vrijman, seines Zeichens ehemaliger Direktor der nationalen Anti-Doping-Agentur, kam zu diesem Schluss – und die UCI, gestern noch irritiert ob des eigenmächtigen Vorpreschens Vrijmans, schloss sich heute vorbehaltlos dem Urteil des Gremiums an.
Leider hat sich die Kommission in ihrer Arbeit aber offenkundig nur darauf konzentriert, das „Leck“ ausfindig zu machen, aus dem die unerfreulichen Nachrichten auf die weiße Weste des amerikanischen Radsportheroen träufelten und diese mit dem hässlichen Wort „DOPING“ beschmutzten.
Man fragt sich, ob denn angesichts der von Anfang an übervorsichtig, ja unwillig agierenden UCI etwas anderes zu erwarten gewesen war als ein „Freispruch“. Nicht die unzweifelhaft EPO-positiven Proben Armstrongs standen im Visier der Kommission, sondern die Quelle, die den L’Equipe-Journalisten zu den Informationen verhalf.
Es ist richtig - Armstrongs Athletenrechte, genauer: die Regeln für die Abnahme und die Analyse von Dopingproben, wurden missachtet, eine B-Probe, die das Ergebnis der A-Probe hätte bestätigen oder wiederlegen können, ist nicht mehr möglich. Das wiegt schwer. Aber sollte die Suche nach der Wahrheit nicht schwerer wiegen?
Vrijmans Urteil mag wie eine Niederlage für die Welt-Antidopingagentur WADA, speziell für ihren Vorsitzenden Richard Pound, und für die „L’Equipe“ aussehen – die übrigens bei ihren Vorwürfen bleibt. Und auch Pound beklagt zu Recht die Vorgehensweise der Kommission. Tatsächlich ist es eine Niederlage für alle, die einen sauberen Radsport wünschen.
In sportjuristischer Sicht wäre der Beschuldigte so oder so nicht mehr zu belangen gewesen. Man kann Armstrong gut verstehen, wenn er jetzt triumphierend verkündet: „Der Report bestätigt meine Unschuld.“ Der Report und die UCI mögen Armstrong freisprechen – die Proben von 1999 tun es nicht!