Im Wortlaut

Presseerklärung der Verteidigung

14.04.2008  |  Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das wegen des Vorwurfs des Betruges gegen Jan Ullrich­ eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 153 a Abs. 1 der Straf­prozessordnung (StPO) einge­stellt. Damit sind die Ermittlungen ohne eine Schuldfest­stellung ­­beendet. Jan Ullrich ist dem Betrugsvorwurf stets entgegengetreten. ­Das ursprünglich von der Staatsanwaltschaft verlangte ­­­Geständnis kam deshalb für ihn nicht in Betracht. Mit einer Einstellung nach § 153 a StPO wird keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Der als Auflage akzeptierte Geldbetrag steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Belastungen, die mit der Fortsetzung des Verfahrens verbunden gewesen wären und kommt zum überwiegenden Teil gemeinnützigen Einrichtungen zugute. Der Wert der Forderungen gegenüber dem Inhaber des ehemaligen Teams Coast ist als so gering zu veranschlagen, dass der von Jan Ullrich erklärte Verzicht auf einen Teil seiner Ansprüche kein nennenswertes finanzielles Opfer darstellt. Jan Ullrich hat sich entschlossen, das Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen, weil der deutsche Strafprozess dem Beschuldigten keine Gelegenheit bietet, seine Rehabilitierung zu erzwingen. Johann Schwenn

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